Testamente müssen in Deutschland handschriftlich durch den Erblasser erfolgen.
Sofern es bei der Verkündung plötzliche Überraschungen gibt, also jemand geht leer aus oder jemand bekommt mehr als üblich, besteht der Verdacht, dass dieses Testament möglicherweise verfälscht wurde.
Insbesondere bei Testamenten, die nicht beim Notar zur Verkündung eingelagert sind, gilt es genauer hinzusehen.
Gerade bei Zahlen und Daten können schnell Rasuren vorgenommen oder zusätzliche Ziffern handschriftlich hinzugefügt werden.
Falls es sich dann um einen ähnlichen schwarzen/blauen Stift handelt, kann dies recht schnell für Laien übersehen werden.
Als Sachverständiger für Urkunden mit BKA-Ausbildung und ö.b.u.v. Sachverständiger Echtheitsprüfung von Urkunden (IHK) prüfen wir vorgelegte Dokumente und Schriftstücke usw. auf Echtheit.
Egal ob es sich um handgeschriebene oder gedruckte Dokumente aller Art handelt, sobald Ihnen da etwas auffällt, wäre es möglich, dass hier jemand etwas zu seinen Gunsten "gedreht" hat. Gerne werden Seiten ausgetauscht, Unterschriften nachgedruckt, maschinenschriftliche Texte verändert.
Einer meiner letzten Fälle war eine Maschinenschrift, die es zum Zeitpunkt des angegebenen Ausstellungsdatums noch gar nicht im WORD gegeben hatte... ergo: erheblicher Fälschungsverdacht.
Weitere Info zu unserer physikalisch-technischen Sachverständigentätigkeit finden Sie auf www.urkunden-mayer.de.
Lassen Sie uns sprechen: info@urkunden-mayer.de.
Bleiben Sie aufmerksam.

