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MITTELSTAND IN DEUTSCHLAND - BLOG
Die klug geplante Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Autor: Thies Lindacher, Fachanwalt Arbeitsrecht München
Datum: 14.01.2018
Kategorie: Wirtschaft & Recht
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Sowohl auf Arbeitnehmerseite als auch auf Arbeitgeberseite kann es dazu kommen, dass das Bedürfnis besteht, ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden. Sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite will ein derartiger Schritt gut vorbereitet sein.

Aus Sicht des Arbeitgebers ist anzustreben, dass möglichst ein Kündigungsschutzrechtsstreit vermieden wird oder zumindest dessen Risiken minimiert werden. Hierdurch können hohe Kosten für Abfindung und für langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Will der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen kündigen, muss er eine arbeitsgerichtlich belastbare „unternehmerische Entscheidung“ treffen und eine Sozialauswahl durchführen, sofern das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Ein Arbeitgeber, der erst nach Erhebung der Kündigungsschutzklage anwaltlichen Rat sucht, kann das Versäumte nicht nachholen und den Fall oftmals nur auf finanziellem Wege im Rahmen einer hohen Abfindung „retten“.

Auf Arbeitnehmerseite ist es das Ziel, aus dem Arbeitsverhältnis mit einer möglichst hohen Abfindung und einem sehr guten Arbeitszeugnis herauszugehen. Haben Kollegen oder Vorgesetzte von dem Ansinnen, zu „neuen Ufern“ aufzubrechen zuvor erfahren – sei es durch Gerüchte oder durch das Verhalten des Mitarbeiters – ist die Verhandlungsposition ohne Not oftmals erheblich geschwächt worden: Sowohl hinsichtlich des Arbeitszeugnisses als auch hinsichtlich der Abfindung müssen sodann oftmals Kompromisse gemacht werden, die eigentlich unnötig gewesen wären.

Die richtige Strategie erfordert eine professionelle Beratung sowie eine langfristige Planung. Häufig kommen die Parteien viel zu spät auf einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu. Häufig wurden zu diesem Zeitpunkt schon Fehler begangen, die sich im Nachhinein – wenn überhaupt - nur mit viel Mühe und Aufwand wieder reparieren lassen.

Daher im Falle von Trennungsinteresse: Rechtzeitig zum Spezialisten und bares Geld retten!

Lindacher Arbeitsrecht ist eine Spezialkanzlei, die sich ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat. Unser Motto ist: 100 % Arbeitsrecht.
Durch diese ausschließliche Spezialisierung ist eine maximale Erfahrung und Expertise gewährleistet.